Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Regierung: Kein Einstieg in Euro-Transferunion
Berlin: (hib/HLE/ELA) Die Bundesregierung sieht in dem geplanten europäischen Euro-Stabilisierungsmechanismus keinen Einstieg in eine Transferunion. Es gehe nicht um Transfers, sondern um Kredite mit Zinsen. Das sei etwas völlig anderes als eine Transferunion, sagte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Sondersitzung des Haushaltsausausschusses am Dienstag Nachmittag. In die europäischen Verhandlungen, die in der Nacht zum Montag mit einer Vereinbarung über ein Kreditpaket mit einem Volumen bis zu einer dreiviertel Billion Euro für notleidende Euroländer abgeschlossen worden waren, sei die Bundesregierung mit der klaren Zielvorstellung gegangen, den Einstieg in eine Transferunion zu verhindern, die Stabilität des Euro und die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank zu erhalten. ”Ich denke, dass ist uns gelungen“, erklärte der Regierungsvertreter.
Die Eile bei der Aufstellung eines europäischen Schutzschirms für den Euro wurde von der Regierung mit Entwicklungen auf den Märkten am 7. Mai begründet. Nach den Problemen um Griechenland seien ”Ansteckungseffekte“ auf Spanien und Portugal zu beobachten gewesen. Die Liquidität sei zurückgegangen, und Derivate hätten auf einen Kursrückgang des Euro gewettet.
Die Bundesregierung erläuterte, dass in einer EU-Verordnung vom 10. Mai festgelegt sei, dass die EU-Kommission bis zu 60 Milliarden Euro Kredite aufnehmen dürfe, um Mitgliedstaaten, die sich in Schwierigkeiten befänden, mit Krediten Hilfe zu leisten. Die Euroländer würden darüber hinaus eine Zweckgesellschaft gründen, die ebenfalls Kredite vergeben solle. Diese von der Regierung auch als ”Stabilitätsagentur“ bezeichnete Zweckgesellschaft soll Kredite bis zu einer Höhe von 440 Milliarden Euro aufnehmen können, für die die Euroländer bürgen sollten. Nach drei Jahren solle die Zweckgesellschaft aufgelöst werden. Details der Zweckgesellschaft müssten noch geklärt werden. Man erwarte außerdem, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) sich mit mindestens der Hälfte der von europäischer Seite aufgebrachten Mittel beteilige, teilte die Regierung weiter mit.
Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP inzwischen gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (17/1685) werde zu einer ”deutlichen Verbesserung der Stabilitätskultur“ beitragen, zeigte sich die Regierung überzeugt. Der Entwurf sieht vor, dass Deutschland bis zu 123 Milliarden Euro Garantien für Kredite an notleidende Euroländer übernehmen soll. Die Garantieermächtigung soll bei unvorhergesehenem und unabweisbaren Bedarf um 20 Prozent überschritten werden können. Die Regierung machte keine konkreten Angaben zum Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs, sondern sagte nur: ”Wir würden uns freuen, wenn das möglichst rasch geht.“
Die SPD-Fraktion erklärte, dass erst am Freitag, den 7. Mai, das Hilfspaket für Griechenland vom Bundestag beschlossen worden sei. Man frage sich, ob die Regierung zu diesem Zeitpunkt wirklich nichts von den anderen Indikatoren gewusst habe, die zu den Maßnahmen vom Wochenende geführt hätten. Entweder man sei belogen worden, oder die Regierung habe nichts gewusst. Die CDU/CSU-Fraktion befasste sich kritisch mit der geplanten Zweckgesellschaft. Es müsse geklärt werden, wer diese Gesellschaft kontrolliere und wer die Entscheidungen treffe. Auch die Linksfraktion sah viele Unklarheiten bei der Zweckgesellschaft. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Regierung sei ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Information des Bundestages über die EU-Verordnung zur Wahrung der Finanzmarktstabilität nicht nachgekommen. Auch die FDP-Fraktion fragte nach der Information des Parlaments.
Der Haushaltsausschuss beschloss die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am Mittwoch, den 19. Mai, von 10.30 bis 13.30 Uhr stattfinden soll.
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