Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Regierung hält Gesetze für ausreichend, um vor Listeriose zu warnen
Berlin: (hib/ELA/KTK) Die Problematik der lebensmittelbedingten Verbreitung von Listeriose werde sowohl von der Bundesregierung als auch auf europäischer Ebene von der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genau beobachtet. Dies schreibt die Regierung in der Antwort (17/1339) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1132), in der sie detailliert schildert, welche Informationen beim Ausbruch der bakteriellen Infektionskrankheit Listeriose Anfang des Jahres geflossen sind. Auslöser war ein in Österreich hergestellter Harzer Käse, der hierzulande über den Discounter Lidl vertrieben wurde.
Ausbrüche wie der in der vorliegenden Kleinen Anfrage thematisierte seien in der Vergangenheit wiederholt in größerem oder kleinerem Umfang in vielen EU-Mitgliedstaaten aufgetreten, schreibt die Regierung. Die Behörden des Bundes und der Länder arbeiteten daher ”seit vielen Jahren auf verschiedenen Feldern, z. B. im Bereich der Datenerfassung, der Überwachung und des Monitorings und der Verbraucheraufklärung, intensiv an der Zielsetzung, die komplexen Risiken der lebensmittelbedingten Listeriose zu analysieren und Kontrollstrategien zur Risikominimierung zu entwickeln“, heißt es im Dokument. Die Bundesregierung werde sich weiter auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, den vorbeugenden Schutz der Verbrauchergesundheit sicherzustellen.
Die bestehende Gesetzgebung hält die Bundesregierung für ausreichend. Mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) existiere eine hinreichende gesetzliche Ermächtigung für effektive öffentliche Warnungen. Auch sei ein geeigneter institutioneller Rahmen zur Gewährleistung eines wirksamen und einheitlichen Vollzugs dieser Vorschrift gegeben. Im konkreten Fall etwa hätte der erste Austausch zwischen deutschen und österreichischen Behörden am 22. Januar 2010 stattgefunden. Vor diesem Datum sei der deutschen Behörde kein Zusammenhang zwischen Listeriosefällen, die bis dahin in Deutschland aufgetreten waren, und bestimmten verdächtigen Lebensmitteln bekannt gewesen.
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