Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Im Bundestag notiert: Verträge über Luftsicherheitskontrolldienstleistungen
Berlin: (hib/STO/TYH) Die Verträge über Luftsicherheitskontrolldienstleistungen an Bundespolizeiflughäfen verpflichten die Sicherheitsdienstleister laut Bundesregierung unter anderem zur Einhaltung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben und tariflichen Standards. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse mit den Luftsicherheitsassistenten obliege dagegen den Sicherheitsunternehmen als deren Arbeitgeber, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/3576) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3302). Danach handelt es sich bei Bundespolizeiflughäfen um Flughäfen, an denen die Passagier- und Gepäckkontrollen gemäß Paragraph 5 des Luftsicherheitsgesetzes im Auftrag der Bundespolizei wahrgenommen werden.
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