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Weiterhin verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer besseren Anlegerinformation ”durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält“. Die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen soll gestärkt werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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