Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Frequenzen weg: Eigentümer von Tonübertragungsanlagen werden entschädigt
Eine Sprecherin der Fraktion Die Linke kritisierte das komplizierte Antragsverfahren und die unterschiedliche Bewertung von Anlagen kommerzieller Betreiber und gemeinnütziger oder kirchlicher Einrichtungen. Nach Angaben der Regierung wird bei Antragstellern die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, eine Nutzungsdauer von acht Jahren unterstellt. Bei allen anderen sind es fünf Jahre. Man gehe davon aus, dass kulturelle und kirchliche Einrichtungen die Anlagen deutlich länger nutzen würden als erwerbswirtschaftlich tätige Betreiber. Den Hinweis der Linksfraktion auf die Situation in Großbritannien, wo es für die Anlagenbesitzer eine gleich hohe Entschädigung von 60 Prozent des Kaufpreises gebe, wies die Regierung mit dem Hinweis zurück, die deutsche Lösung sei gerechter und differenziere besser.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass die Billigkeitsrichtlinie endlich in Kraft treten könne. Die SPD-Fraktion zeigte sich über die Entschädigungszusagen erfreut. Schließlich habe der Bund mit der Versteigerung der Frequenzen 3,6 Milliarden Euro eingenommen. Im Unterschied zur CDU/CSU-Fraktion zeigte sich die SPD-Fraktion aber mit der unterschiedlichen Einstufung kommerzieller und gemeinnütziger Betreiber der Anlagen einverstanden, da es eine unterschiedliche Nutzungsdauer der Geräte gebe.
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