Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Regierung: "Verein Gedächtnisstätten e.V." hat Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen
Darin verwiesen die Abgeordneten darauf, dass der Ankauf eines Ritterguts im thüringischen Guthmannshausen durch den „Verein Gedächtnisstätten e.V.“ in der regionalen Presse „für einige Aufregung“ sorge. Offensichtlich sei es dem von Sachsens Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Verein gelungen, ein neues Tagungsdomizil zu erwerben, „nachdem er sein bisheriges Haus im sächsischen Borna aufgrund des starken öffentlichen Drucks aufgeben musste“. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung eine inhaltliche Verbindung zwischen der Arbeit des früheren Collegium Humanum und dem „Verein Gedächtnisstätten e.V.“ sieht und wie sie „eine mögliche Verbindung vor dem Hintergrund des Wiederbetätigungsverbots des Collegium Humanum“ beurteilt. Der Fraktion zufolge zeichnete sich das 2008 verbotene „Collegium Humanum“ „ähnlich wie der Gedächtnisstätten e.V.“ durch „massiven Geschichtsrevisionismus“ aus.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 31. Oktober ausführt, sind ihr „lediglich Einzelpersonen bekannt, die Mitglieder oder Anhänger beider Organisationen waren und derzeit noch im ,Verein Gedächtnisstätten e.V.‘ aktiv sind“. Das „in der Fragestellung implizierte mögliche Ausweichen ehemaliger Anhänger des CH aufgrund des Vereinsverbotes in den ,Verein Gedächtnisstätten e.V.‘“ sei derzeit nicht festzustellen.
Laut Bundesregierung agitierte das Collegium Humanum „offen nationalsozialistisch, indem es den Nationalsozialismus als vorbildhaft darzustellen versuchte und den Holocaust leugnete“. Veröffentlichungen des „Verein Gedächtnisstätte e.V.“ seien demgegenüber überwiegend auf die Erinnerung an die deutschen Opfer von Krieg und Vertreibung ausgerichtet. Die rechtsextremistische Ausrichtung des Vereins lasse sich aus der Beteiligung von Rechtsextremisten und der Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten schließen. Anhaltspunkte für eine „Wiederbetätigung im Sinne der Fragestellung“ ergäben sich daraus derzeit nicht. Auf die Frage, ob die Bundesregierung im Kontakt mit den sächsischen und thüringischen Sicherheitsbehörden sei, um einer möglichen Wiederbetätigung des Collegium Humanum im Rahmen des „Verein Gedächtnisstätten e.V.“ zu begegnen, heißt es in der Antwort, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder stünden „in ständigem intensiven Informationsaustausch“.
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