Schriftführer sind Abgeordnete, die den Bundestagspräsidenten oder einen seiner Stellvertreter bei der Leitung der Plenarsitzungen unterstützen. Sie nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen mit dem Bundestagspräsidenten das Ergebnis von Abstimmungen fest. Der Präsident und zwei Schriftführer, in der Regel einer von den Regierungsfraktionen und einer von den Oppositionsfraktionen, bilden den Sitzungsvorstand. Je Wahlperiode werden rund 40 Schriftführer auf Vorschlag ihrer Fraktionen vom gesamten Bundestag gewählt, damit sie sich an Sitzungstagen häufig abwechseln können.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/S/schriftf.html
Stand: 13.10.2008