Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Wahlkreis, Landes- und Bundesebene.
Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahlbezirk.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlorgane.html
Stand: 13.10.2008