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Für einen Pflegebedürftigkeits- begriff, der sich am Selbständigkeits- grad pflegebedürftiger Menschen orientiert, setzt sich die SPD ein. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (17/2480) wird im Bundestag am Freitag, 25. März 2011, ab etwa 12.30 Uhr für 45 Minuten beraten. Für die SPD-Fraktion ist der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seiner "ausschließlich auf den Hilfebedarf bei Alltagsverrichtungen" aus- gerichteten Beurteilungsgrundlage "nicht mehr zeitgemäß". In ihrem Antrag vom Juli 2010 schreibt sie, es sei nicht sachgerecht, als Bemessungsgrundlage für das Ausmaß der im Einzelfall benötigten Hilfe allein den Faktor Zeit zu verwenden. Bereits seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 werde der Begriff der Pflegebedürftigkeit kritisch diskutiert, er gelte als "zu eng, zu verrichtungsbezogen und zu einseitig somatisch ausgerichtet" und berücksichtige Aspekte wie die soziale Teilhabe nicht.
Ein 2006 von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) einberufener Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsberichts habe am 29. Januar 2009 einen Abschlussbericht vorgelegt.
Darin seien Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbericht und ein neues Bemessungsassessment enthalten, die sich stärker am Teilhabeanspruch pflegebedürftiger Menschen und der Überwindung der bislang fast vollständigen Ausrichtung auf köperbezogene Hilfeleistungen orientierten und Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen stärker berücksichtigten.
Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen würden "fünf Bedarfsgrade" vorgeschlagen.
Im Antrag der SPD heißt es, die schwarz-gelbe Koalition habe sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einer "neuen, differenzierteren Definition der Pflegebedürftigkeit" bekannt. Sie solle nun den Bundestag darüber unterrichten, zu welchen Ergebnissen sie bei der Prüfung des Begriffs gekommen sei.
Sie soll einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff implementieren, um "einen Paradigmenwechsel herbeizuführen": hin zu einer "ganzheitlichen Sicht auf den pflegebedürftigen Menschen mit seinem Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe und den damit notwendigen Veränderungen der Pflege in Deutschland".
Die Pflege gilt nach der Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung als das wichtigste gesundheitspolitische Projekt der Legislatur. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat 2011 zum "Jahr der Pflege" erklärt und eine umfassende Pflegereform angekündigt.
Bislang ist für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und eine Einordnung in die drei Pflegestufen entscheidend, wie hoch der Zeitaufwand ist, um eine pflegebedürftige Person zu versorgen. Rösler hat diese sogenannte "Minutenpflege" mehrfach kritisiert. (suk)