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Die Vergütung von Strom aus Solaranlagen soll weiter gekürzt werden. CDU/CSU und FDP haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/8877) vorgelegt. Aus diesem Grund befasst sich nun der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit diesem Thema. In einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) werden dazu am Mittwoch, 21. März 2012, sechs Sachverständige befragt. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr im Saal 1.302 im Jakob-Kaiser-Haus.
Mit dem Gesetzentwurf soll der Rechtsrahmen für "Strom aus solarer Strahlungsenergie" sowie für weitere erneuerbare Energien geändert werden. Die Neuregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes soll bereits am 1. April in Kraft treten.
Zur Begründung des Gesetzes schreibt die Koalition in ihrem Entwurf, dass die Preise für Anlagen zur Förderung von Solarstrom in den vergangenen Jahren stark gesunken sei. Dadurch sei es vor allem 2010 und 2011 durch zu einem starken Zuwachs neuer Anlagen gekommen. Da die derzeitigen Vergütungssätze durch die stark gesunkenen Preise eine Überforderung darstellen, müsse hier nachgesteuert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen.
Künftig würde es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden.
Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.
Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.
Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen, um diese neuen technischen Anforderungen zur Erhöhung der Systemstabilität zur Hälfte über die EEG-Umlage umgelegt werden können. (as/eis)
Zeit: Mittwoch, 21. März 2012, 10 Uhr
Ort: Berlin, Sitzungssaal 1.302, Jakob-Kaiser-Haus
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.