Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Arzneimittelgesetz soll für Mittel neuartiger Therapien gelten
Berlin: (hib/EIS/AW) Die Bundesregierung legt einen Entwurf (17/4231) zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor. Darin trägt die Regierung einem Beschwerdeverfahren zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln seitens der EU-Kommission sowie einem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln Rechnung. Weiter wurde eine Klarstellung für Humanarzneimittel über Mittel für neuartige Therapien festgeschrieben, für die ebenfalls die Kostenvorschriften des Arzneimittelgesetzes gelten sollen. Ferner wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund der Ablösung und Änderung einzelner EU-Verordnungen vorgenommen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein