Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Umfangreiche Änderungen im Energierecht und Reserve-AKW geplant
Außerdem sollen die Rechte der Verbraucher durch kurze Fristen beim Lieferantenwechsel gestärkt werden. Der Prozess des Lieferantenwechsels darf künftig nicht mehr länger als drei Wochen dauern. Geschaffen werden soll auch eine ”unabhängige Schlichtungsstelle, die den Verbrauchern im Energiebereich als Ansprechpartner zur Verfügung steht und gütliche Einigungen bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmen herbeiführen soll“, heißt es in dem Entwurf.
Weiterhin sollen Vorschriften zur Einführung so genannter intelligenter Messsysteme (”Smart Metering“) in das Gesetz eingefügt werden. Die verpflichtende Einführung dieser Systeme solle den Verbrauchern Energieeinsparungen und die Teilnahme am intelligenten Netz ermöglichen. Es bestehe die Möglichkeit zu variablen Tarifen, und Verbraucher könnten durch den Anschluss eigener Energieerzeugungsanlagen an die Messsysteme persönliche Energiebilanzen erstellen.
In einem neuen Paragrafen 118a des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Inanspruchnahme eines Atomkraftwerks als Kaltreserve geregelt. Die Vorschrift soll bis zum 31. März 2013 gelten. Vorgeschrieben wird, dass bei einem über die bestehenden Kapazitäten hinausgehenden Bedarf zunächst fossile Kraftwerke in Betrieb zu nehmen sind. Wenn das nicht reiche, dann müsse die Reservefunktion von einem der sieben vom Netz genommenen Atomkraftwerke übernommen werden. ”Ob dies der Fall ist und welches Kraftwerk dafür in Anspruch genommen wird, entscheidet die Bundesnetzagentur“, heißt es. Der Übertragungsnetzbetreiber soll darlegen müssen, ”warum die drohende Gefährdung oder Störung voraussichtlich nicht ohne Inanspruchnahme des Kraftwerks beseitigt werden kann“. Sowohl Reservebetrieb als auch Einspeisung sollen ”angemessen“ vergütet werden.
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