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Jahren. Deshalb haben die Abgeordneten einen Antrag (17/6393) eingebracht. Zudem seien die Förderleitlinien so zu gestalten, dass eine Ko-Finanzierung aus Mitteln für Jobcenter und Arbeitsagenturen nach dem Sozialgesetzbuch auch weiterhin möglich ist. Die Finanzierung der Programme sei zu verstetigen und im Haushalt des Bundesfamilienministeriums durch einen eigenen Etatposten abzusichern.
Nach Ansicht der Linksfraktion müssten die Chancen benachteiligter junger Menschen in Zeiten ”grassierender Jugendarmut, Jugendarbeitslosigkeit und massiver ungleicher Teilhabemöglichkeiten“ planvoll verbessert werden. Deshalb seien die ab
September 2011 geplanten Kürzungen bei den Fördermitteln der EU und des Bundes für die ”Initiative Jugend stärken“ nicht hinnehmbar.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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