Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2011 > Regierung: Funkzellabfrage kann "im Einzelfall" in Betracht kommen
In der Anfrage erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem, wann die Bundesregierung ”über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden“ informiert worden sei. Dazu schreibt die Regierung, dass sie neben den sich aus öffentlichen Quellen ergebenden Informationen ”keine weiteren Erkenntnisse zu dieser in die Zuständigkeit des Freistaates Sachsen fallenden Maßnahme“ besitze. Zur Frage, ob ”auch Bundesbehörden heimliche Überwachungsmaßnahmen der Demonstranten durchgeführt“ haben, heißt es in der Antwort, in der Zuständigkeit von Bundesbehörden ”fanden entsprechende Maßnahmen nicht statt“.
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