Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Zeitpunkt für einheitliches gesamtdeutsches Rentenrecht bleibt offen
Gleichwohl betont die Regierung, „in einem vereinigten Deutschland sollte es längerfristig nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung der in den neuen und alten Bundesländern zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten kommen“. Die Auswirkungen einer Vereinheitlichung der Beitragsbemessungsgrenzen und des Durchschnittsentgelts auf gesamtdeutsche beziehungsweise westdeutsche Werte würden erheblich von der konkreten Ausgestaltung dieser Maßnahme abhängen. Die für die Beitragsbemessung und Rentenberechnung in den alten und neuen Ländern maßgeblichen Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung seien jedoch aufeinander abgestimmt, so dass eine isolierte Veränderung einzelner Rechengrößen dieser Grundsystematik widersprechen würde, schreibt die Regierung.
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