Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2012 > Verbesserung bei Aufwandsentschädigung und Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuer
In der Eingabe wird die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuung und die Anpassung des Steuerfreibetrages gefordert. Der Petent begründet sein Anliegen unter anderem damit, dass die Arbeit ehrenamtlicher Betreuer mehr gewürdigt werden müsse. Mit einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung könne das Engagement der ehrenamtlichen Betreuer deutlich unterstützt werden, heißt es in der Petition. Betreuer könnten durch größeren finanziellen Rückhalt letztendlich mehr leisten, da sie sich selbst weniger um ihren Lebensunterhalt kümmern müssten. Zudem sei es an der Zeit, die Regelung über die Aufwandentschädigungen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation anzupassen, fordert der Petent. Schließlich habe es auf diesem Gebiet seit mehr als fünf Jahren keine Erhöhung gegeben.
Für den Petitionsausschuss steht es „außer Frage, dass die ehrenamtlichen Betreuer bei ihre Tätigkeit ausreichend unterstützt werden und die erforderliche Hilfe bekommen müssen“, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Schließlich sei ohne deren selbstlosen Einsatz eine „am Wohl der Betreuten orientierte Betreuung kaum zu leisten“. Derzeit hätten die Betreuer die Wahl zwischen dem konkret im Einzelnen zu berechnenden Aufwendungsersatz oder einer pauschalen Aufwandsentschädigung, schreibt der Ausschuss. Diese betrage seit dem 1. Juli 2004 323 Euro pro Jahr. Bis zu einer Höhe von 500 Euro sei die Aufwandsentschädigung steuerfrei, heißt es weiter.
Angesichts der seit langem nicht erhöhten Beträge und mit Blick auf die geplante Schaffung eines Gesetzes zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, wodurch ehrenamtlich Engagierte von Bürokratie und Haftungsrisiken entlastet werden sollen, hält der Ausschuss die Petition für geeignet, in die Überlegungen zu der künftigen Gesetzgebung einbezogen zu werden, heißt es abschließend in der Begründung des Petitionsausschusses.
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