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Die Abteilung P ("Parlament und Abgeordnete") arbeitet für den Kern des parlamentarischen Betriebs: Sie ist zuständig für den gesamten Bereich der Parlamentsdienste (PD), die personelle und organisatorische Unterstützung der Ausschüsse (PA) sowie die wesentlichen mandatsbezogenen Servicefunktionen (PM).
Der Parlamentsdienst (PD) unterstützt das Plenum: Er druckt und verteilt alle Beratungsunterlagen (z.B. Gesetzentwürfe, Anträge), stellt sie elektronisch bereit, betreut die Fragestunde, erstellt das Stenographische Protokoll der Sitzungen und unterstützt den die Plenarsitzung leitenden Präsidenten und den Ältestenrat, etwa wenn dieser die Tagesordnung vereinbart. Der Dienst klärt auch gutachterlich Fragen des Geschäftsordnungs- und Parlamentsrechts und unterstützt die Sekretariate der für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Gremien.
Die Unterstützung der zurzeit 22 ständigen Ausschüsse sowie der im Laufe der Wahlperiode eventuell hinzukommenden Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen (PA) erfolgt durch Mitarbeiter, welche die Aufgaben administrativ, organisatorisch und fachlich betreuen. Durch das Referat "Europa" mit dem Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages in Brüssel wird diese Dienstleistung speziell mit Blick auf die parlamentarische Behandlung von Rechtsetzungsvorhaben und politischen Initiativen der Europäischen Union ergänzt.
Zu den mandatsbezogenen Servicefunktionen (PM) gehören alle Angelegenheiten der Rechtsstellung aktiver und ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie deutscher Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Abgeordnetengesetz bzw. Europaabgeordnetengesetz. Dazu gehört insbesondere die Bearbeitung von Leistungen (Entschädigung), die Durchführung der Verhaltensregeln (Nebentätigkeiten) und die Betreuung sämtlicher Aufgaben, die mit der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten zusammenhängen. Hier ist auch die Schnittstelle für den Kontakt zu den Landesparlamenten und die medizinische Betreuung der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter durch die Parlamentsärztin angesiedelt. Das Referat verwaltet zudem die Mittel für die staatliche Parteienfinanzierung - eine Aufgabe des Bundestagspräsidenten als Behörde nach dem Parteiengesetz.