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17. Januar 2011

Projektgruppe Datenschutz diskutiert Forenbeiträge

Mit fünf Fragen hatte sich die Projektgruppe Datenschutz und Persönlichkeitsrechte über das Forum an die interessierte Öffentlichkeit gewandt. Ein Erfolg: Rund 60 Beiträge lagen den Mitgliedern der Projektgruppe in ihrer Sitzung am 17. Januar vor.

Die Premiere war ein Erfolg: Rund 60 inhaltlich meist hochwertige Beiträge aus dem öffentlichen Forum lagen den Mitgliedern der Projektgruppe Datenschutz und Persönlichkeitsrechte in ihrer Sitzung am 17. Januar 2011 vor. Erstmals hatte sich eine Projektgruppe mit fünf Fragen gezielt an die interessierte Öffentlichkeit gewandt. Thema war die Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. "Gerade weil das Thema recht komplex war, sind wir über die Qualität der Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sehr erfreut und bedanken uns dafür", sagte der Vorsitzende der Projektgruppe Manuel Höferlin (FDP).

Mangel an Information und Transparenz
Die Diskussion der Beiträge machte deutlich, dass insgesamt Unzufriedenheit über die derzeitige Situation herrsche. Da es an Information und Transparenz fehle, wisse niemand genau, was mit seinen Daten geschehe und welche Konsequenzen sein Handeln habe, hieß es. Das erzeuge ein allgemeines Unwohlsein bei den Bürgerinnen und Bürgern. Andererseits wüssten sie sehr genau, dass das Einkaufen im Internet oder das Agieren in sozialen Netzwerken ohne Preisgabe persönlicher Daten nun einmal keinen Sinn mache. Die Mitglieder der Projektgruppe zeigten sich beeindruckt von dem sehr differenzierten Verständnis der Problematik in den Forenbeiträgen.

Weiteres Thema der Diskussion war die Frage nach dem Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet. Was tun, wenn immer mehr Menschen journalistischen Tätigkeiten nachgingen, wie das Veröffentlichen von Texten und Bildern? Wie kann hier ein angemessener Schutz der Betroffenen gewährleistet sein? Würden nicht immer mehr Menschen ohnehin zu "Personen der Zeitgeschichte", weil sie Persönliches im Internet preisgäben? Einige Mitglieder wünschten sich zu diesen Fragen Antworten im Bericht der Kommission. Andere warnten, sich nicht zu sehr mit Detailfragen aufzuhalten, sondern eher in größeren Linien zu denken.

Erheben und Verwenden von Daten - ein Unterschied
Im weiteren Verlauf der vierstündigen Sitzung beschäftigte sich die Projektgruppe mit ihrem Text für den Zwischenbericht. Zum Kapitel "Prinzipien, Ziele, Werte" wiesen einige Mitglieder darauf hin, dass der Personenbezug bei der Erhebung von Daten manchmal noch gar nicht deutlich werde. Erst das Verknüpfen der Daten zu Profilen mache sie zu sensiblen Daten bezüglich des Persönlichkeitsrechtes. Daher gebe es einen Unterschied zwischen dem Erheben und dem Verwenden der Daten. Auch in diesem Bereich gebe es allerdings nicht nur Risiken, sondern auch Chancen: So seien manche Verknüpfungen von Daten zu Profilen durchaus im Sinne der Verbraucher und machten den Alltag leichter.

Monopole bisher immer temporär
Zum nächsten Kapitel "Grundprinzipien des Datenschutzrechtes" entwickelte sich eine Diskussion zur Freiwilligkeit bei der Preisgabe von persönlichen Daten, wenn es sich um Angebote handelt, die Monopole im Netz haben: Ist es zum Beispiel wirklich eine freiwillige Einwilligung, wenn man sich bei einem sozialen Netzwerk anmeldet, zu dem es kaum eine Alternative gibt, weil dort alle Freunde sind? Dagegen argumentierten einige Mitglieder, dass solche Monopole bisher stets temporär gewesen seien. Man dürfe wegen des Datenschutzes keine Geschäftsmodelle einschränken, da dies dann ohnehin nur nationale Unternehmen träfe. Zudem könne dies auch der Wettbewerb regeln, zum Beispiel könne ein Unternehmen mit guten Datenschutzstandards punkten und so seine Marktposition verbessern.

 




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www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/Datenschutz/Datenschutz_PG_PG_diskutiert_Forenbeitraege_2011-01-17/index.jsp

Stand: 17.01.2011