19. März 2012
© DBT/ Arndt Oehmichen
Eigener Abschnitt zum Arabischen Frühling
Zunächst verabschiedete die Projektgruppe einen Text zum sogenannten Arabischen Frühling. Den Abschnitt 1.3.2 zu "Formen digitaler Vernetzung, Kollaboration und Partizipation", in den die Ausführungen zu den Ereignissen in der Region eingebettet wurden, hatte die Projektgruppe eigentlich schon fertiggestellt. Eingearbeitet werden sollten lediglich Informationen zum Arabischen Frühling. Schnell zeigte sich aber, dass zu diesem Thema weiter ausgeführt werden sollte. Deshalb entstand ein eigener neuer Absatz, den die Projektgruppe einstimmig annahm. Der Text wurde als Papier auf der Beteiligungsplattform veröffentlicht.
Ergebnisse und Diskurse auf den Webseiten der Parlamente
Anschließend wandten sich die Mitglieder dem Text zum Thema digitaler Informationen in der Arbeit der Legislative zu. Die Autoren des Entwurfs geben einen Überblick darüber, in welchem Umfang Informationen über die Arbeit des Bundestages, der Länderparlamente und des europäischen Gesetzgebers heute bereits digital beziehungsweise online verfügbar und in welcher Form die Informationen aufbereitet sind. Untersucht wird auch, ob lediglich die Ergebnisse des politischen Prozesses veröffentlicht werden oder ob es durch zusätzliche Informationen möglich ist, vorangegangene oder aktuell laufende Diskussionen inhaltlich nachzuvollziehen.
Parlamentsfernsehen als Staatsfernsehen?
Unter anderem diskutierten die Projektgruppenmitglieder über das Parlamentsfernsehen des Bundestages. Plenardebatten, öffentliche Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen werden dem Textentwurf nach als TV-Programmangebot linear, also zum gleichzeitigen Empfang durch die Öffentlichkeit, verbreitet. Zum TV-Programmangebot zählten die Live-Übertragung und die Wiederholung der entsprechenden Sitzungen. Redaktionelle Beiträge wie etwa Interviews mit Abgeordneten oder Berichte über Sonderausstellungen im Bundestag seien seit April 2011 nicht mehr im linear verbreiteten TV-Angebot verfügbar. Damit folge der Bundestag einem Hinweis der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten der Länder, die das Parlamentsfernsehen als Rundfunkangebot einordnet. Dies bedürfe nach Auffassung der ZAK einer rundfunkrechtlichen Zulassung. Eine rundfunkrechtliche Zulassung könne der Bundestag als Verfassungsorgan gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht erhalten. Ein Enquete-Mitglied war in einem Rechtsgutachten von 2008 zu einem anderen Ergebnis gekommen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Text aufgenommen.
E-Petitionen des Bundestages
In der Diskussion zum Text 2.3.1 über digitale Beteiligungsformen an legislativen Debatten ging es um Präzisierungen zu den E-Petitionen des Bundestages. Die Verfasser erläutern im Text, dass öffentliche Petitionen auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlicht und zur Mitzeichnung und Kommentierung freigegeben werden können. Zurzeit seien dies etwa 18 Prozent aller eingehenden Petitionen. Der Petitionstext werde dann zunächst für vier Wochen online gestellt und könne von beliebig vielen Menschen durch Angabe ihres Namens unterstützt werden. Hierfür sei eine vorherige Registrierung notwendig. Derzeit gelte, dass der Petent in einer öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses angehört wird, wenn eine öffentliche Petition bei Einreichung oder innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung im Internet mindestens 50.000 Unterstützer gefunden hat. Der Ausschuss könne allerdings mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder gegen eine solche öffentliche Beratung stimmen. Ein Projektgruppenmitglied regte an, dem Entwurf die Information hinzuzufügen, dass die Namen der Unterstützer öffentlich einsehbar und recherchierbar online gestellt werden. Eine entsprechender Satz wurde aufgenommen.
Ebenso wie der Beitrag zum Arabischen Frühling wurden auch die beiden Texte zu digitalen Informationen und Beteiligungsformen auf der Beteiligungsplattform veröffentlicht.
Nächstes Treffen: Klausurtagung
Die Projektgruppe kommt das nächste Mal zu einer Klausurtagung am 30. März 2012 zusammen. Auf der Tagesordnung steht dann Textarbeit an einem Beitrag zu Kapitel 1.4, am Kapitel 4 "Judikative in der vernetzten Gesellschaft ("E-Justiz")" und am Kapitel 5 „Strukturwandel der Öffentlichkeit".