6. Juni 2011
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Best-Effort-Qualität und Qualitätsklassen
Die Projektgruppenmitglieder diskutierten unter anderem nochmals die Gewährleistung einer angemessenen Best-Effort-Qualität neben künftig eventuell angebotenen Qualitätsklassen. Einigkeit bestand grundsätzlich darin, dass der Bundesnetzagentur unter anderem dafür "notwendige regulatorische Mittel zur Verfügung gestellt" werden sollten. Strittig blieb, in welchem Ausmaß die Infrastruktur der Netzbetreiber dabei zu berücksichtigen sei.
Wer bezahlt neue Diensteklassen?
Die Projektgruppe befasste sich zudem ausführlich mit einem auf der Beteiligungsplattform eingebrachten Vorschlag, das sich ein sachverständiges Mitglied zu eigen gemacht hatte: "Nutzerseitige Differenzierung der Netzqualität ist zulässig". Darin geht es um die Frage, wer am Ende für neu eingeführte Diensteklassen bezahlen solle: Die Endverbraucher, die Diensteanbieter oder beide. Einige Mitglieder sprachen sich dafür aus, die Diensteanbieter nicht zur Kasse zu bitten, um kleine Unternehmen nicht zu hindern, ihre innovativen Produkte auf den Markt zu bringen. Auch nicht-kommerzielle Anbieter würden benachteiligt. Andere betonten, es sei sozialpolitisch nicht angemessen, lediglich die Verbraucher zahlen zu lassen.
Projektgruppe spricht sich gegen Netzsperren aus
Die Projektgruppe billigte darüber hinaus den Textentwurf zweier Mitglieder zur "Wahrung der Vielfalt von Inhalten", in dem Netzsperren und das Blockieren von Inhalten als "ungeeignetes Instrument zur Bekämpfung illegaler Inhalte und Kriminalität im Netz" beschrieben sind. Es sei zudem fragwürdig, ob "entsprechende Maßnahmen mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Werten des Netzes selbst in Einklang stehen, wenn unklar ist, auf welcher Grundlage dieser Eingriff staatlicherseits erfolgt".