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1. Beratung
Im Bundestag gibt es zu einem Gesetzentwurf drei Beratungen, Lesungen genannt. In der ersten Beratung wird der Entwurf vorgestellt. Bei Bedarf kommt es dabei zur allgemeinen Aussprache über die Notwendigkeit und die Ziele einer Vorlage. Dann wird der Gesetzentwurf zur genaueren Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Ausschuss geleitet.