Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Textarchiv > 2011 > Behinderte
Die Koalitionsfraktionen haben die Kritik der Opposition am „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (NAP) zurückgewiesen. „Der NAP ist ein Motor für Veränderungen und kein Gesetzespaket“, entgegnete Bundessozialministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) auf die Einwände von Seiten der Opposition. Diese kritisiert den NAP als zu unkonkret und schwammig und hat deshalb mehrere Anträge vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2011, erstmals beraten hat. Konkret ging es um sechs Anträge: drei der Fraktion Die Linke, zwei der SPD und einer von Bündnis 90/Die Grünen.
So fordert Die Linke in ihrem Antrag „Behindern ist heilbar“ (17/7872) von der Bundesregierung, den NAP unverzüglich dem Bundestag als Unterrichtung vorzulegen und so eine umfassende Beratung zu ermöglichen. Anschließend solle der NAP im kommenden Jahr überarbeitet werden.
In einem zweiten Antrag (17/7889) macht sich die Fraktion für ein Teilhabesicherungsgesetz stark. Ein solches soll nach ihren Vorstellungen bis Ende 2012 vorgelegt werden und zum Ziel haben, entsprechend den Vorgaben der UN-Konvention die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Im Zentrum der Teilhabeleistungen solle die bedarfsgerechte persönliche Assistenz in jeder Lebenslage- und phase stehen, wobei die Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen keine Rolle spielen soll.
In ihrem dritten Antrag (17/6586) setzt sich Die Linke dafür ein, die Wartezeit auf einen Schwerbehindertenausweis auf maximal fünf Wochen zu begrenzen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wiederrum fordert in ihrem Antrag (17/7951) eine Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX).
Dieses habe zwar viele Fortschritte für Menschen mit Behinderung gebracht, jedoch werde der Wille des Gesetzgebers teilweise offensichtlich ignoriert und Rehabilitationsträger würden die Vorschriften nicht oder nur unvollständig umsetzen.
Eine Überprüfung der deutschen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Konvention fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/7942). Es gebe in dieser Hinsicht einen gewaltigen Handlungsbedarf. Die Abgeordneten sprechen sich zum Beispiel für ein Konzept des „Disability Mainstreaming“ für Politik und Gesetze aus, um Vorurteile abzubauen und die Gesellschaft für die Belange der Betroffenen zu sensibilisieren.
In einem zweiten Antrag (17/7827) setzt sich die Fraktion für einen Tag des barrierefreien Tourismus auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB), der jährlichen, weltgrößten Reisemesse in Berlin, ein.
In der Debatte bekräftigten die Redner aller Fraktionen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Doch während die Koalitionsfraktionen in positivem Sinne vor allem auf das schon Erreichte blickten, reichte den Oppositionsfraktionen dieses eben nicht aus. „Menschen mit Behinderungen wollen nicht als Bittsteller am Rande der Gesellschaft leben. Sie wollen teilhaben können und nicht teilhaben dürfen“, sagte Elke Ferner (SPD).
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 habe die Regierung jedoch nichts geliefert. Stattdessen habe sie einen „zögerlichen“ NAP mit vielen Absichtserklärungen formuliert, der jedoch am Kern des Problems vorbeigehe. Denn „wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem“, stellte die SPD-Abgeordnete fest.
„Wir alle träumen von einer Gesellschaft, in der sich niemand den Zutritt zu einem Geschäft einklagen muss“, sagte Ursula von der Leyen.
Aber der NAP löse einen Schneeballeffekt aus und werde dazu beitragen, dass immer mehr zivilgesellschaftliche Kräfte für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden.
Dr. Gregor Gysi (Die Linke) sprach zunächst davon, dass seine Generation ein „scheues Verhältnis“ dem Thema gegenüber hege, weil sie den Umgang mit behinderten Menschen als Kind nicht gelernt habe. Ziel müsse es nun sein, diesen Umgang zu einer völligen Selbstverständlichkeit werden zu lassen.
Auf allen gesellschaftlichen Feldern müsse sich die Gesellschaft „einen Ruck geben“, um die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Gabriele Molitor (FDP) verteidigte den NAP. Er stoße einen Veränderungsprozess an, der diese Teilhabe ermöglicht.
In Deutschland sei die Gleichstellung jedoch schon weit vorangeschritten, weshalb die Opposition vorsichtig mit ihren Vorwürfen sein soll, sagte Molitor. Der NAP sei ein offener Maßnahmenkatalog, der jederzeit erweitert werden kann.
Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) attestierte der Bundesregierung dagegen eine „Blockade und Erstarrung in der Behindertenpolitik“. So seien die Teilhabeleistungen immer noch zu unkoordiniert und eine Strukturreform lasse auf sich warten.
Angesichts dieser Unübersichtlichkeit würden sich die Akteure „eingraben“. Er forderte unter anderem einen Nachteilsausgleich für Betriebe, damit auch Menschen mit Behinderungen an regulären Arbeitsplätzen arbeiten könnten und nicht auf Werkstattarbeitsplätze beschränkt sein müssen.
Maria Michalk (CDU/CSU) bedauerte, dass das persönliche Budget, mit dem sich Betroffene Assistenzleistungen finanzieren können, noch zu wenig in Anspruch genommen werde.
Das liege jedoch nicht an dem Instrument an sich, sondern an der Umsetzung vor Ort. (che)Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â