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Die Fronten zwischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern auf der einen Seite und dem Unternehmen Google auf der anderen Seite bleiben verhärtet. Das wurde während eines öffentlichen Expertengesprächs des Unterausschusses Neue Medien unter Vorsitz von Sebastian Blumenthal (FDP) am Montag, 27. Februar 2012, deutlich. Dr. Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) warf dem Unternehmen vor, seine Marktmacht zu missbrauchen. Immer wieder, so Fiedler, würde Google eigene Inhalte bei der Suche höher platzieren. Dem widersprach Annette Kroeber-Riel von der Google Germany GmbH. Es werde immer die „beste Antwort“ für den Nutzer gesucht, sagte Kroeber-Riel. Dabei würden eigene Produkte nicht bevorzugt.
Mit einem Marktanteil von weit über 90 Prozent sei Google eine „nicht ersetzbare Vertriebsplattform“, sagte VDZ-Vertreter Christoph Fiedler. Mit ihr werde entschieden, „was im Internet gefunden wird und was nicht“. Das geschehe „intransparent und nicht neutral“, da nach geheimen Kriterien entschieden werde, welche Inhalte die ersten und damit relevanten Plätze bei der Suche belegen. Früher, so Fiedler, sei Google tatsächlich eine Suchmaschine gewesen, die den Kunden schnellstmöglich an die relevanteste Seite weitergeleitet habe. Inzwischen jedoch biete Google immer mehr eigene Inhalte und Inhalteportale an, die bei der Suche häufig die ersten und besten Plätze belegten. Das Unternehmen sei so in einen Interessenkonflikt geraten, sagte der Verlagsvertreter.
Nach Aussage der Google-Vertreterin Annette Kroeber-Riel handelt das Unterenehmen nach dem „erfolgreichen“ Prinzip: „Der Nutzer kommt zuerst.“ Größter Garant für die Unbestechlichkeit der Suche sei die Abhängigkeit des Unternehmens vom Internet-User. „Nutzer würden uns eine sachfremde Beeinflussung schlicht nicht verzeihen“, sagte Kroeber-Riel.
Es sei unstreitig, dass Google „händisch in den Suchalgorithmus eingreift“, sagte hingegen Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Von einem „neutralen Suchalgorithmus“ könne also nicht gesprochen werden, betonte er. Ein „marktorientierte Suchmaschinenanbieter“ arbeite dabei so, dass eine Parteilichkeit nicht auffalle. „Der Nutzer soll ja weiterhin den Glauben haben, dass das Angebot neutral ist“, sagte Verdenhalven.
Ob auch Google so arbeite, müsse noch genau überprüft werden. Als Beispiel für die Bevorzugung eigener Inhalte nannte er die Suche nach „Restaurantführer und Berlin“. Hier erscheine sehr weit oben der Google-eigene Restaurantführer von Google Maps mit dem dazugehörigen Angebot, der sehr viele Platz einnehme und andere Anbieter verdränge.
Auch in diesem Falle gehe es nicht darum „eigene Inhalte besser zu behandeln“, entgegnete der Justiziar der Google Germany GmbH, Dr. Arnd Haller. Es sei sinnvoll, bei der Suche nach „Restaurantführer und Berlin“ dem Nutzer eine Karte mit den Angeboten zu präsentieren. „Wir sind davon überzeugt, dass unser Angebot hier das relevanteste ist“, betonte Haller.
Der auch von den Abgeordneten erhobenen Forderung nach mehr Transparenz sei das Unternehmen bereit nachzukommen, sagte der Google-Vertreter. Die Problematik bestehe jedoch darin, dass es den Suchmaschinenoptimierern bei vollständiger Transparenz der Suchalgorithmen gelingen könnte, die Googlesuche zugunsten einzelner Inhalte zu beeinflussen, machte Haller deutlich. „Wir versuchen so transparent wie möglich zu sein“, sagte er zu.
Auf das von VDZ und BDVZ im Jahr 2009 gegen Google angestrengte Verfahren vor dem Bundeskartellamt eingehend, sagte Haller, das Zurückziehen der Beschwerde vor dem Kartellamt spreche eine klare Sprache: „Das zeigt, dass man wohl nicht gewinnen kann.“ Annette Kroeber-Riel ergänzte, die Rücknahme der Beschwerde zeige, dass diese „substanzlos“ sei und es für die Vorwürfe gegen Google „keine Anhaltspunkte gab“.
Die Verlagsvertreter bewerten dies völlig anders. „Wir werden uns nicht zurückziehen sondern unsere Ambitionen verstärkten“, kündigte BDZV-Vertreter Helmut Verdenhalven an. Man werde sich nun an einem Verfahren der Europäischen Kommission gegen Google wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung als Beschwerdeführer beteiligen, sagte er.
Der Unterausschuss Neue Medien ist dem Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages zugeordnet. (hau)