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Der Bundestag hat den geplanten Kürzungen der Solarförderung zugestimmt und auf Empfehlung des Umweltausschusses (17/9152) neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag am Donnerstag, 29. März 2012, das Gesetz zu den Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (17/8877) in einer namentlichen Abstimmung. 305 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, 235 lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/8892), in dem gefordert worden war, die Kürzungen zurückzuziehen und ein Unterstützungsprogramm für die Solarindustrie aufzulegen. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der SPD (17/9157) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/9172) zum Gesetzentwurf.
Zuvor hatte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) die geplanten Änderungen der Förderung erneut verteidigt: „Die Erfolgsgeschichte der Fotovoltaik wird weitergehen“, sagte Röttgen zu dem Vorwurf der Opposition, das Gesetz vernichte Arbeitsplätze in der Solarbranche. Der Erfolg, sagte Röttgen, werde gefährdet „durch Ihre konservative Besitzstandswahrung“.
Er nannte drei Faktoren, die bei dem Gesetz von Bedeutung seien: die Wahrung der Kosten, die Versorgungssicherheit und die Anpassung der Branche an den Markt. „Wir wollen das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu einem Marktgesetz machen“, erklärte er.
Auch seine Fraktionskollegin Dr. Maria Flachsbarth betonte, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sei „kein Instrument zur Gefährdung oder Rettung von Arbeitsplätzen“.
Mit den neuen Regelungen, vor allem den veränderten Übergangsfristen, habe man den Investoren für die Zukunft Planungssicherheit geben wollen, sagte sie.
Die FDP bezeichnete die Novelle ebenfalls als „überfälligen Schritt“. Die Renditen für die Stromproduzenten, sagte der FDP-Parlamentarier Klaus Breil, „waren, sind und bleiben attraktiv“.
Gleichzeitig wies er aber darauf hin, dass das EEG ein Instrument bleiben müsse, die erneuerbaren Energien „an den Markt zu bringen und nicht, um sie durchzufüttern“.
Der thüringische Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD), der als Gastredner des Bundesrates sprach, äußerte die Befürchtung, dass 30 bis 40 Prozent der industriellen Arbeitsplätze im Fotovoltaik-Bereich durch die geplanten Änderungen gefährdet seien Er forderte eine „Local-Content-Klausel“ für die Solarindustrie in Deutschland – sie besagt, dass ein bestimmter Prozentsatz eines Produkts aus heimischer Fertigung stammen muss. In der Substanz, sagte Machnig, könne dieser Gesetzentwurf nicht so bleiben. Er kündigte an, dass über das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gesprochen werden müsse.
Für die SPD warf Dirk Becker der Regierung vor: „Ihnen passen das EEG und die Energiewende nicht.“ Auch er warnte vor den Konsequenzen des Gesetzes für kommende Investitionen. Bereits jetzt seien bei den Banken „massenhaft Finanzierungszusagen zurückgezogen worden“, sagte er. Er kritisierte zudem, dass die Regierung in dieser Frage die Opposition nicht genügend einbezogen habe: „Sie haben das Gespräch nicht gesucht“, bedauerte er.
Auch Die Linke ging auf die Gefährdung von Arbeitsplätzen ein. Jan Korte (Die Linke) erklärte, dass die Solarindustrie besonders in strukturschwachen Gebieten, wie seinem Wahlkreis Bitterfeld/Wolfen (Sachsen-Anhalt), nicht gefährdet werden dürfe.
„Ihre Politik ist ein Anschlag auf die Politik in Ostdeutschland“, warf er der Regierung vor und äußerte die Vermutung, dass hinter den Solarkürzungen die großen Energiekonzerne steckten: „Das ist Ihnen in den Zentralen der Energiekonzerne aufgetragen worden“, mutmaßte er.
Auch nach Meinung von Bündnis 90/Grünen ist das Gesetz „keine Absenkung mit Augenmaß“, sagte Bärbel Höhn: „Das ist Kahlschlag.“
Und ihr Fraktionskollege äußerte wie Höhn die Befürchtung: „Ihre radikalen Kürzungen, werden weitere Insolvenzen verursachen.“ Zudem würden die beschlossenen Maßnahmen bei den Stromproduzenten „nur Zusatzkosten, aber keine Marktintegration“ erzeugen. (as)