Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2009 > Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll bis Anfang 2011 gesetzlich geregelt werden
Die SPD-Fraktion kritisierte die derzeitigen Hürden für die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse. ”Der Verfahrensdschungel führt dazu, dass die Leistungen der Migranten nicht anerkannt werden“, stellten die Parlamentarier fest. Sie bemängelten, dass derzeit bei der Anerkennung nach dem Herkunftsland der Migranten differenziert würde. Es müsse jedoch einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Beruf geben, um dessen Anerkennung es gehe, forderten die Sozialdemokraten.
Die Linksfraktion sagte, dass der Fachkräftemangel ein wichtiger Grund sei, um schnell ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Dies dürfe aber nicht der einzige Grund sein: ”Es ist das Recht eines jeden Menschen in Deutschland, dass seine Abschlüsse anerkannt werden.“ Nach der Anerkennung oder Teilanerkennung ihrer Abschlüsse muss es auch für Migranten die Möglichkeit für Weiterbildungen geben, forderte die Grünenfraktion: ”Die Weiterbildungsförderung muss für diese Gruppe geöffnet werden.“
Die CDU/CSU-Fraktion unterstrich die Forderung, dass ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren nötig sei, das innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden müsse. Auch solle es eine ”Angebotspalette für Anpassungsqualifikationen“ geben. Die Unionsvertreter verwiesen darauf, dass nicht alle im Ausland erworbenen Abschlüsse unbedingt deutschen Standards entsprächen. Die FDP-Fraktion kritisierte, dass die Grünen mit ihren Forderungen nach Meisterbafög und einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz”den Rahmen sprengen“.
Über die Anträge der Oppositionsfraktionen soll nach einer Fachanhörung abgestimmt werden, die Anfang 2010 stattfinden soll.
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