Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Gesetzentwurf für ein "Nationales Stipendienprogramm" unter Experten umstritten
Berlin: (hib/HAU/HIL) Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf für ein Nationales Stipendienprogramm (17/1552) hat bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung erfahren. Laut Gesetzentwurf sollen bis zu acht Prozent der Studierenden an deutschen Hochschulen in Zukunft mit einem Stipendium von 300 Euro im Monat gefördert werden. Ziel der Initiative ist es laut Union und FDP ”Begabungsreserven“ zu erschließen, etwa bei Studierenden mit Migrationshintergrund oder einem ”bildungsfernen familiären Hintergrund“. Ebenfalls diskutiert wurde während der Anhörung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem die Koalitionsinitiative abgelehnt wird.
Für den Gesetzentwurf sprach sich Henning Dettleff von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) aus. Es sei wichtig, ein Stipendienprogramm als ”zusätzliche Studienfinanzierung“ aufzubauen. Besonders begrüßenswert sei es, dass das Programm als Public-Privat-Partnership (PPP) aufgelegt werden solle - private Geldgeber und der Staat sich also die Kosten teilen würden. Vor diesem Hintergrund müsse jedoch in dem Gesetz eine stärkere Beteiligung der privaten Geldgeber am Auswahlverfahren festgeschrieben werden. Ebenfalls Zustimmung erfuhr die Vorlage vom Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft. Das Gesetz sei ”gut, innovativ und zielführend“, sagte dessen Generalsekretär Volker Meyer-Guckel. Angesichts des zu erwartenden Fachkräftemangels werde das Stipendienprogramm langfristig für die Wirtschaft an Bedeutung gewinnen, sagte Meyer-Guckel. Die Zielvorstellung, in wenigen Jahren für acht Prozent der Studierenden Stipendien einzurichten, bezeichnete er als ”überzogen“. ”Es braucht Zeit, eine neue Stipendienkultur einzuführen“, betonte er.
Kritik an der geplanten Einwerbung der privaten Mittel durch die Hochschulen äußerten die Rektoren Andreas Geiger von der Hochschule Magdeburg-Stendal und Ulrich Radtke von der Universität Duisburg-Essen. Etwa 25 Prozent der eingeworbenen Mittel müsse man für den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, sagte Radtke und verwies auf die mit dem Stipendienprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen gemachten Erfahrungen. Auch wenn er grundsätzlich die Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes unterstütze, könne er nicht feststellen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Begabtenreserven erschlossen würden. Nicht zuletzt da es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gebe, trage die Regelung nicht zur Gewinnung weiterer Studieninteressierter bei.
Andreas Geiger, ebenfalls Hochschulrektor, bemängelte ”handwerkliche Fehler“ in dem Gesetzentwurf. Regionale Unterschiede würden dadurch vergrößert, da es in strukturstarken Gegenden leichter sei, die privaten Mittel einzuwerben, als etwa ”in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern“. Dass die Geldgeber über eine ”Zweckbindung“ der zur Verfügung gestellten Mittel verfügen könnten, sehe er außerdem kritisch. Es sei zu befürchten, dass geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge ”diskriminiert“ würden.
Er sei ”nicht so richtig glücklich mit dem Gesetz“, sagte Torsten Bultmann vom Bund demokratischer Wissenschaftler. Seiner Ansicht nach würden die ohnehin schon vorhandenen regionalen Ungleichgewichte weiter ausgebaut, wenn man einen neuen ”Förderungswettbewerb“ ausschreibe. Er rechne mit einer ”stärkeren hierarchischen Differenzierung der Hochschulen“ auch in der Finanzausstattung. Das sei das Gegenteil dessen, was eigentlich erreicht werden sollte.
Auf vollständige Ablehnung traf der Gesetzentwurf bei dem studentischen Dachverband FZS. Vorstandsmitglied Florian Kaiser kritisierte ebenfalls den fehlenden Rechtsanspruch auf eine Förderung sowie die ”sich verschärfenden regionalen Unterschiede“. Der Ausbau des Stipendiensystems stelle seiner Ansicht nach auch einen ”Ausbau der sozialen Selektion“ dar. Kaiser forderte, die für das Programm vorgesehenen staatlichen Mittel in die Umgestaltung des BAföG hin zu einem Vollzuschuss zu investieren.
Auch Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, sprach sich für eine Stärkung des BAföG aus. Der für das Stipendienprogramm geplante Zuschuss von Bund und Ländern in Höhe von 160 Millionen Euro sei seiner Meinung nach ausreichend, um eine Erhöhung der BAföG-Freibeträge von zehn Prozent zu erreichen. Damit könne der Kreis der Geförderten erhöht werden, was dazu führen könnte, dass tatsächlich mehr junge Menschen für ein Studium zu motivieren wären.
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