Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Oppositionsfraktionen wollen Folter bekämpfen und Todesstrafe abschaffen
Berlin: (hib/JOH/HIL) Für die Abschaffung der Todesstrafe und die Bekämpfung von Folter setzen sich die Oppositionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in drei Anträgen ein (17/2114, 17/2115, 17/2131 ). Sie werden am Donnerstagabend erstmals im Bundestag beraten. Zwar nehme die Zahl der Staaten ständig zu, die die Todesstrafe abschaffen, schreiben Grüne und SPD in ihrem gemeinsamen Antrag. Doch hielten 58 Staaten weiterhin an der Todesstrafe fest. Im Jahr 2009 seien mindestens 2001 Menschen zum Tode verurteilt und mindestens 714 hingerichtet worden. Daher fordern beide Fraktionen die Bundesregierung auf, Initiativen für eine weltweite Ächtung der Todesstrafe voranzutreiben und auf dem Weg einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe für ein Moratorium zu werben. Auch solle die Regierung auf den Iran einwirken, dass zur Tatzeit Minderjährige nicht mehr hingerichtet werden. Die USA solle die Todesstrafe in allen US-Bundesstaaten abschaffen und alle zum Tode Verurteilten begnadigen.
Die Linke verlangt von der Bundesregierung, sich in den bilateralen Beziehungen zu den Ländern, die die Todesstrafe anwenden, klar gegen diese auszusprechen und auf ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium in den entsprechenden Ländern zu drängen. Im Rahmen der Vereinten Nationen soll zudem ein Sondergesandter für ein weltweites Monitoring bei der Anwendung der Todesstrafe eingesetzt werden, um mehr Transparenz bei der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen zu gewinnen. Nach Ansicht der Linken negiere die Todesstrafe das elementarste Menschenrecht, das Recht auf Leben. ”Sie ist eine durch nichts zu rechtfertigende Form grausamer und unmenschlicher Strafe“, heißt es in dem Antrag.
Die SPD-Fraktion fordert in einem weiteren Antrag ein stärkeres Engagement der Bundesregierung bei der Bekämpfung von Folter. So soll sie Behandlungszentren für Folteropfer im In- und Ausland fördern und Folteropfern nach Paragraf 60 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes den ihnen rechtlich zustehenden Aufenthaltsstatus gewähren. Auch plädieren die Sozialdemokraten dafür, die aktuelle Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Fall Magnus Gäfgen zum Anlass zu nehmen, um in Bund und Ländern Maßnahmen anzustoßen, die Folter und unmenschliche Behandlung vermeiden helfen. Die Fraktion erinnert in ihrem Antrag an den internationalen Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni und nennt in diesem Zusammenhang die weltweite Bekämpfung von Folter ”eine der wichtigsten menschenrechtlichen Aufgaben“. Laut Amnesty International werde das in zahlreichen internationalen und regionalen Konventionen verankerte Folterverbot von mindestens 111 Staaten missachtet, schreibt die SPD.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein