Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz
Berlin: (hib/AST/JOH) Die schädliche Auswirkung von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt soll durch die Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht verringert werden. Dies erklärt die Bundesregierung in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17/1900).
Die Änderungen des Bundesrates seien nach der Zustimmung des Bundestages im Februar diesen Jahres von der Regierung unverändert übernommen worden.
Der Bundestag muss nun noch über die Änderung des § 48 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abstimmen. Dieser legt die Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen fest.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein