Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Verfassungsrechtliche Bedenken gegen neue Kompetenzen für Normenkontrollrat
Berlin: (hib/HLE/BOB) Die von den Koalitionsfraktionen Union und FDP geplante Ausweitung der Prüfkompetenzen des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) ist von der Mehrheit der Sachverständigen begrüßt worden. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag zu dem von den CDU/CSU- und FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats (17/1954) wurden allerdings auch verfassungsrechtliche Bedenken deutlich.
So begrüßte Professor Volker Wittberg von der Fachhochschule des Mittelstandes die Erweiterung des Mandats des NKR in seiner Stellungnahme als ”absolut sinnvoll und gelungen“. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der beim Bundeskanzleramt angesiedelte NKR in Zukunft nicht nur die mit einem Gesetzentwurf verbundenen Bürokratiekosten prüft, sondern alle Regelungsfolgen. Dieser ”Erfüllungsaufwand“ soll künftig auch für Gesetzentwurfe des Bundesrates ermittelt werden. Sofern eine Fraktion es verlangt, soll der NKR auch bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages tätig werden. Wittberg begrüßte, die Einbeziehung des Erfüllungsaufwandes erhöhe die Transparenz hinsichtlich von Regelungsvorhaben, ohne auf die politische Gestaltung Einfluss zu nehmen. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte den Entwurf und forderte eine Ãœberprüfung aller Gesetzentwürfe durch den NKR. Prüfungen von Entwürfen aus der Mitte des Bundestages dürften nicht vom Antrag einer Fraktion abhängen. Der Zentralverband des deutschen Handwerks begrüßte die Zuständigkeitserweiterung. Damit werde vermieden, dass belastungsintensive Gesetzentwürfe künftig nicht von der Bundesregierung selbst, sondern von den Regierungsfraktionen eingebracht würden, um eine Folgenabschätzung des NKR zu vermeiden.
Frank Frick von der Bertelsmann-Stiftung regte Befristungsklauseln an, die mit Evaluationsklauseln verknüpft werden sollten. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft zeigte sich zufrieden, dass die Prüfkompetenzen des NKR nicht auf Fragen der Nachhaltigkeit ausgedehnt werden sollen. Das hätte zu einer Überfrachtung der Kompetenzen des NKR geführt.
Der Rechtsanwalt und frühere Staatssekretär Dieter Schubmann-Wagner warnte vor einer Prüfung von Fraktionsentwürfen durch den Normenkontrollrat: ”Den NKR in solchen Konstellationen mit einer Prüfung zu beauftragen, kann dieses bestens bewährte Gremium in eine nicht erstrebenswerte politische Auseinandersetzung bringen.“ Professor Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena warnte vor einer Lösung, dass eine Fraktion Gesetzesvorlagen einer anderen Fraktion sogar gegen deren Willen dem NKR zur Ãœberprüfung zuleiten könne. Damit würde nicht nur die verfassungsrechtlich abgesicherte Eigenständigkeit der Fraktion berührt werden, sondern ”auch das Gesetzesinitiativrecht dieser Fraktion in seinen Grundfesten erschüttert werden“. Dies gelte genauso für das durch das Grundgesetz gewährleistete freie Mandat der Abgeordneten: ”Eine solche Ausgestaltung würde nämlich bedeuten, dass die in einer Fraktion zusammengeschlossenen Abgeordneten ihr aus dem freien Mandat fließendes Recht, Gesetzentwürfe im Parlament einbringen zu können, nicht mehr unbefangen und frei von Bewertungen Dritter wahrnehmen könnten, sondern – unter Umständen sogar gegen ihren Willen – einem Bürokratie-TÃœV unterworfen werden könnten, der indes in der Verfassung nicht vorgesehen ist“, kritisierte Brenner.
Höchst unzufrieden zeigte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seiner Stellungnahme. Der NKR selbst sei inzwischen ein ”bürokratisches Monster“ und könnte außerdem als Machtinstrument des Bundeskanzleramtes gegenüber den Ressorts ausgebaut werden. Außerdem sollten offenbar durch die Erweiterung des NKR um zwei auf zehn Mitglieder dem bisher nicht bedachten kleinen Koalitionspartner Plätze in dem Gremium gesichert werden, vermutete der DGB.
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