Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2010 > Im Bundestag notiert: Bürgerbewegung pro Deutschland
Berlin: (hib/STO/JOH) Einzelne Aussagen der im Januar 2005 gegründeten ”Bürgerbewegung pro Deutschland“ deuten nach Angaben der Bundesregierung ”darauf hin, dass Ausländer pauschal für wirtschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und so Ängste vor Ãœberfremdung geschürt werden sollen“. Aus diesem Grund und ”wegen der Verflechtung mit sowie der Ãœbernahme des Konzepts der ”Bürgerbewegung pro Köln e.V. – auch hinsichtlich der inhaltlichen Orientierung –“ sei das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2007 8 K 3483 06) zu dem Ergebnis gekommen, ”dass bei der ,Bürgerbewegung pro Deutschland‘ hinreichend gewichtige Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die Vereinigung Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung entfaltet“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3562) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3282).
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein