Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Durchfuhr von Kriegswaffen in 53 Fällen abgelehnt
Außerdem wurden der Bundesregierung zwischen 2001 und 2010 insgesamt 55 Fälle ungenehmigter Durchfuhren von Kriegswaffen oder anderen Rüstungsgütern durch das Bundesgebiet bekannt. Bei insgesamt 55 Ermittlungsverfahren habe es 4 Verurteilungen gegeben. 34 Verfahren seien eingestellt worden. Die hohe Zahl von Verfahrenseinstellungen begründet die Bundesregierung damit, ”dass im Regelfall keine Genehmigung eingeholt wurde, da weder dem Empfänger noch dem Versender im Vorfeld bekannt war, dass der Transport deutsches Hoheitsgebiet berührte und die entsprechende Genehmigung bei Antragstellung erteilt worden wäre“.
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