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In ihrem Entwurf nennt die Bundesregierung das europäische Emissionshandelssystem ein ”zentrales Instrument der europäischen und nationalen Klimaschutzpolitik“.
Die europäische Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG wurde bereits in den Jahren 2008 und 2009 geändert. So wurde der Luftverkehr vom Jahr 2012 an in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen. Außerdem sieht eine weitere Änderungs-Richtlinie eine stärkere Harmonisierung des Emissionshandelssystems, eine Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten für die Zeit ab 2013 vor. Diese neuen Vorgaben der Richtlinien werden durch den Gesetzentwurf umgesetzt.
Laut Bundesregierung gibt es keine Alternativen zu diesem Gesetz, da zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umgesetzt werden müssten.
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