Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Bundesregierung: Ansätze der Stammzellforschung weiterverfolgen
Es sei ”notwendig“, die verschiedenen Ansätze weiterzuverfolgen und miteinander zu vergleichen, schreibt die Regierung. Nur so könne festgestellt werden, ”welche Zellen und Verfahren für bestimmte Fragestellungen am besten geeignet sind“. Um zu vermeiden, dass die an den Projekten beteiligten Unternehmen kommerzielle Interessen verfolgen, verweist die Regierung auf das Stammzellgesetz. Dieses erlaube Einfuhr und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen einzig zu Forschungszwecken unter festgelegten engen Voraussetzungen. Dennoch wolle sich die Regierung auch auf EU-Ebene für einen hohen Schutzstandard einsetzen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein