Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Bundespolizei: 425.000 Euro Mehrkosten für Dresden-Einsatz
Zur Frage, ob ”Angehörige der Bundespolizei, die dem Freistaat Sachsen unterstellt worden waren, Pfefferspray oder andere Reizmittel verwendet“ hätten, heißt es in der Antwort, soweit Angehörige der Bundespolizei gemäß Paragraf 11 des Bundespolizeigesetzes zur Unterstützung des Landes eingesetzt waren, obliege die Zuständigkeit und Verantwortung für die Durchführung des Einsatzes dem Freistaat Sachsen. ”Aussagen und Bewertungen zu diesem Einsatz im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen sind durch die dort zuständigen Stellen zu treffen“, schreibt die Regierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein