Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011 > Zwei öffentliche Anhörungen zur Änderung des Atomgesetzes
Bei der ersten Anhörung, die um 10.00 Uhr beginnt, geht es hauptsächlich um die Änderung des Atomgesetzes, zu der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf vorlegen werden. Weiter geht um einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/5179), nach dem die acht älteren Atomkraftwerke am 15. Juni 2011 ihre Betriebserlaubnis verlieren sollen. Weiterer Gegenstand der Anhörung sind zwei Anträge der SPD ”Energiewende jetzt“ (17/5182) und ”Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergie schaffen“ (17/5901). Zudem hat die Linksfraktion zwei Gesetzentwürfe (17/5472, 17/5474) vorgelegt, die ebenfalls Thema der Anhörung sind. Dies gilt auch für zwei Anträge dieser Fraktion (17/5478, 17/5480), in denen unter anderem die sofortige Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke und des Atomkraftwerkes Krümmel gefordert wird.
Schließlich geht es um zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(17/5035, 17/5180), indem auch gefordert wird, den acht Atomkraftwerken die Betriebsgenehmigungen zu entziehen. Schließlich hat die Fraktion einen Antrag unter dem Thema ”Atomzeitalter beenden – Energiewende jetzt“ vorgelegt (17/5202).
In der zweiten Anhörung, die um 15 Uhr beginnt, geht es um den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Energiewende. Neben dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der noch nicht vorliegt, sind zwei Anträge der SPD-Fraktion (17/5182, 17/5481) Gegenstand der Anhörung. Darin verlangen die Abgeordneten, die ältesten Atomkraftwerke sofort und dauerhaft abzuschalten. Schließlich geht es um einen Antrag der Grünen (17/5202), in dem unter anderem ein Sofortprogramm für den beschleunigten Ausbau erneuerbaren Energien gefordert wird.
Zu den beiden Anhörungen hat der Ausschuss 13 beziehungsweise 14 Sachverständige geladen. Beide Veranstaltungen sind im Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302, in Berlin. Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss (umweltausschuss@bundestag.de) anmelden.
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