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Auch der Vertreter des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Wulf-Dietrich Leber, und der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, forderten, Aufgaben und Qualifikationsanforderungen der Transplantationsbeauftragten bundesgesetzlich zu regeln. Baum begrüßte zugleich, dass die Bundesregierung eine Vergütungsregelung für den Transplantationsbeauftragten plane. Der ärztliche Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin, Walter Schaffartzik, regte an, dass mehrere kleinere Krankenhäuser zusammen einen Transplantationsbeauftragten einsetzen könnten.
Das Bundeskabinett hatte am 06. Juni 2011 eine TPG-Änderung beschlossen, mit der eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die Änderung sieht vor, dass so genannte Entnahmekrankenhäuser mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen. Dieser soll unter anderem Verbindungsglied des Krankenhauses zu den Transplantationszentren sein, das übrige Krankenhauspersonal in Fragen der Organspende beraten und Angehörige aufklären und beraten. Vorgesehen ist ferner, die Rolle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle zu stärken. Zudem soll die bereits bestehende gesetzliche Pflicht der Entnahmekrankenhäuser, den Hirntod aller möglichen Organspender zu melden, besser durchgesetzt werden.
Der Gesundheitsausschuss befasst sich Ende Juni erneut mit dem Thema Organtransplantation. Dann sollen in einer weiteren öffentlichen Anhörung rechtliche und ethische Fragen erörtert werden.
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