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Ferner solle die Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen der Bundestagsabgeordneten künftig in anderer Form erfolgen. Zwar sei die bisherige Form der steuerfreien monatlichen Kostenpauschale verfassungskonform, doch trüge eine ”Abrechnungslösung“ beispielsweise zum Abbau unnötiger Privilegien bei, heißt es in der Vorlage. Danach soll zudem die Einbeziehung der Abgeordneten in die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme ab der kommenden Legislaturperiode verfassungskonform geregelt werden. ”Die Aufnahme der Mitglieder des Bundestages in die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung würde zur solidarischen Finanzierung und zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme beitragen“, argumentiert die Fraktion.
Mit der Reform des Abgeordnetenrechts soll sich dem Antrag zufolge eine vom Bundestag einzusetzende unabhängige Kommission befassen. Sie soll sich laut Vorlage aus 17 Sachverständigen zusammensetzen und ihren Abschlussbericht bis Ende Juni kommenden Jahres vorlegen.
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