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Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, darauf zu achten, dass Kompetenzübertragungen an die EU im Bereich der Finanzaufsicht ”nicht weiter gefasst werden als die unter Harmonisierungsgesichtspunkten unbedingt notwendig erscheint“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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