Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2011 > Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss
Die Bundesregierung betont, dass sich an den Fördervoraussetzungen nichts gegenüber der geltenden Rechtslage ändere. So sei es beispielweise auch bisher schon eine Voraussetzung für den Rechtsanspruch, ”dass eine erfolgreiche Maßnahme erwartet werden kann“, heißt es in der Antwort. Andernfalls müssten auch solche Programme gefördert werden, die voraussichtlich nicht zum Ziel führten. Dadurch würde aber verhindert, geeignetere Hilfen für die betroffenen Jugendlichen zu finden, so die Begründung der Regierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Dr. Verena Renneberg, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein