Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2011 > Klagen von NS-Opfern gegen Bundesrepublik sind Verstoß gegen Staatenimmunität
Die Bundesregierung betont, dass sie sich ihrer „Verantwortung gegenüber der Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bewusst“ ist. Ihre Klage gegen die Entschädigungsforderungen richte sich nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus, sondern allein gegen die Verletzung der Staatenimmunität durch italienische Gerichte. Der Antwort zufolge sei bei Verletzungen des humanitären Völkerrechts Wiedergutmachung vielmehr gegenüber dem betroffenen Staat zu leisten, der diese wiederum an seine Staatsangehörigen weitergibt. Zudem sei es ein Anliegen der Bundesregierung, in Gesprächen mit der italienischen Regierung „Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen und auf der Grundlage des Völkerrechts“ zu finden.
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