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Ab 2013 soll die Bundesbeteiligung nochmals steigen, bis ab 2014 diese Ausgaben dann vollständig vom Bund übernommen werden. Für diesen zweiten Schritt bedürfe es jedoch eines eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahrens, heißt es in dem Entwurf. Im Gegenzug zu dieser Entlastung durch den Bund ist geplant, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung abzusenken. Die für 2012 vorgesehene Absenkung erfolge bereits mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf, schreibt die Regierung.
Für den Bund kommen durch diese Neuregelung im Jahr 2012 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro zu. Im Jahr 2013 steigt diese Summe auf 2,6 Milliarden Euro, 2014 auf 4 Milliarden Euro und 2015 auf 4,3 Milliarden Euro.
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