Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2011 > "Abzocke" bei Telefon-Warteschleifen bald nicht mehr möglich
Mit dem Beschluss des Ausschusses wird der Begriff der Warteschleife neu gefasst, „um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird“, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt. Die neue Definition erfasst nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch nachgelagerte Warteschleifen. Das ist die Zeitspanne, die „anlässlich einer Weiterleitung zwischen Beendigung der vorhergehenden Bearbeitung des Anliegens und der weiteren Bearbeitung vergeht, ohne dass der Anruf technisch unterbrochen wird“. Die Koalitionsfraktionen änderten den Entwurf in etlichen Punkten ab. Wurde eine Warteschleife bisher als „Zeitspanne vom Zustandekommen der Verbindung mit dem Anschluss des Angerufenen“ definiert, so heißt es jetzt, die Warteschleife umfasse die Zeitspanne ab „Rufaufbau vom Anschluss des Anrufers“ bis zu dem Zeitpunkt, an dem mit der Bearbeitung des Anliegens des Anrufers begonnen wird.
Auf die Kritik der Oppositionsfraktionen an der fehlenden Universaldienstverpflichtung erwiderte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, darauf sei verzichtet worden, weil man überzeugt sei, dass eine Lösung im Markt die beste Lösung sei. Auch erwarte man, dass die „weißen Flecken“ (Gebiete ohne Breitband-Internetversorgung) verschwinden würden und die Datenübertragungsrate steigen werde. Die FDP-Fraktion zeigte sich erfreut, dass man auf einem guten Weg sei, im Bereich der Telekommunikation ein Monopol abzubauen. Die Fraktion begrüßte die Verbesserungen beim Verbraucherschutz. Bei den Warteschleifen sei keine Abzocke mehr möglich, und bei sogenannten Call-by-Call-Gesprächen müsse es eine Preisansage geben.
Die SPD-Fraktion kritisierte ebenso wie die anderen Oppositionsfraktionen den „nicht angemessenen parlamentarischen Umgang“ bei der Beratung. Die zahlreichen Änderungsanträge der Koalition seien sehr spät vorgelegt worden. Zur Versorgung mit Internet-Anschlüssen stellte der Sprecher der SPD-Fraktion fest, es bleibe eine Lücke bestehen. Doch müsse die Politik sicherstellen, dass es keine weißen Flecken mehr gebe. Die SPD-Fraktion habe einen „sehr pragmatischen Vorschlag“ vorgelegt mit dem Ziel, ab 2013 eine Universaldienstverpflichtung einzuführen.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, das es gerade in ländlichen Gebieten bei der Internet-Versorgung noch viele Lücken gebe. Der vorliegende Entwurf sei unzureichend. Eine Universaldienstverpflichtung sei notwendig. Auch die Schnelligkeit der Internet-Verbindungen müsse regelmäßig überprüft werden. Die Fraktion warf der Bundesregierung auch vor, die Netzneutralität nicht im Gesetzentwurf verankert zu haben. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Regelung zur Netzneutralität als inhaltlich nicht fundiert. Insgesamt sei der Gesetzentwurf wenig geeignet, die weißen Flecken zu beseitigen. Die Fraktion forderte ebenfalls die Einführung einer Universaldienstverpflichtung und ab 2013 für Internetanschlüsse in jedem Haushalt eine Mindestgeschwindigkeit von sechs Megabit pro Sekunde (MBs).
Der Vertreter der Bundesregierung wies auf die Entwicklung der Breitbandversorgung hin. 2009 seien 93,5 Prozent der Haushalte mit Breitband (Geschwindigkeit ein MB/s) versorgt gewesen. Heute seien es 99 Prozent. Auch die Geschwindigkeit sei stark gestiegen. 40 Prozent der Haushalte hätten bereits bis zu 50 MBs. 2009 seien es erst fünf bis zehn Prozent gewesen.
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