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Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge die „Verschlechterungsverbote im Assoziationsrecht EWG-Türkei entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“ umfassend umsetzen und gesetzlich verankern. Dies erfordere beispielhaft etwa die Rücknahme der seit August 2007 geltenden Regelungen der Sprachnachweise im Ausland als Voraussetzung für den Ehegattennachzug sowie die „Ermöglichung einer weitgehend visumfreien Einreise, jedenfalls auch zu touristischen und familiären Besuchen im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit“.
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