Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > November 2011 > Familienausschuss befürwortet Gesetzentwurf zur Schuldner-Statistik
Die Regierung will die seit dem Jahr 2006 erfasste Statistik von Schuldnern dauerhaft fortführen und rechtlich festschreiben. Bisher sei die Überschuldungsstatistik auf Basis einer Ausnahmeregelung des Bundestatistikgesetzes erfasst worden. Der aktuelle Gesetzesentwurf soll nun „die rechtliche Grundlage für eine dauerhafte Fortführung“ der Statistik schaffen. Er sieht vor, dass Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bis zu 24 spezifische Daten von Schuldnern an das Statistische Bundesamt weiterleiten. Die Weiterleitung soll dabei auf elektronischem Wege geschehen. Sowohl Beratungsstellen als auch die von ihnen beratenen Schuldner sollen freiwillig teilnehmen können. Die Beratungsstellen sollen verpflichtet sein, die Einwilligung des Schuldners einzuholen. Nach Angaben der Regierung hat sich die Zahl der teilnehmenden Beratungsstellen seit Beginn der Erfassung von 124 auf 236 erhöht. Die Regierung hofft, dass sich durch die nun festgeschriebene gesetzliche Regelung weitere der rund 1.000 Beratungsstellen anschließen.
Nach Angaben der Regierung hat die Überschuldungsstatistik die Funktion, „umfassende Informationen über den von einer finanziellen Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen“. Dies sei unter anderem für die Sozialberichterstattung als auch für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung eine „unverzichtbare Grundlage“. Ferner würden die Informationen die Möglichkeit bieten, Maßnahmen der Länder und des Bundes zielgerichteter durchzuführen. Die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt erfasste Statistik zu Privatinsolvenzen liefere keine genaueren Angaben über den betroffenen Personenkreis.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im Familienausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen.
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