Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2012 > Öffentliche Anhörung zur Sportbootschifffahrt
In ihrem Antrag fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, die Führerscheinpflicht für Sportboote von 3,68 KW (5 PS) auf 11,4 KW (15 PS) zu erhöhen. Für den erfolgreichen Charterschein sollen weitere Gebiete ausgewiesen werden. Die unterschiedlichen Verordnungen für Führerscheinprüfungen sollen soweit wie möglich zusammengefasst und die Ausbildung soll stärker auf praktische Grundfähigkeiten abgestellt werden. Außerdem soll sich die Regierung auf EU- und internationaler Ebene für die gegenseitige Anerkennung von Funkzeugnissen einsetzen. Zudem sollen unter anderem die Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten an das jeweilige Fahrtgebiet und nicht die Schiffsgröße angepasst werden. Zur Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass Deutschland im europäischen Vergleich die „mit Abstand“ strengsten Führerscheinvorschriften habe. Um die Attraktivität des Wassersporttourismus zu sichern und zu steigern, sollten die generellen Anforderungen an eine Führerscheinpflicht abgesenkt werden. Dieses bedeute keinen Verlust an Sicherheit, heißt es in dem Antrag.
Eingeladen als Sachverständige sind: Steffen Häbich (ADAC), Winfried Lücking (Bund für Umwelt- und Naturschutz), Bernd Roeder (Deutscher Olympischer Sportbund), Gerhard Philipp Süß (Deutscher Segler-Verband), Jürgen Tracht (Bundesverband Wassersportwirtschaft) und Hans-Joachim Werner (Wasserschutzpolizei Brandenburg).
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