Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Verantwortung für Transfergesellschaft bei Schlecker-Insolvenz umstritten
Zuvor hatte ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Notwendigkeit einer sechsmonatigen Transfergesellschaft hingewiesen. Dabei ginge es nicht nur um Beschäftigung sondern auch um Qualifizierung. Offen sei die Frage der Finanzierung der Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Die Bundesregierung habe zwar die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angewiesen, einen entsprechenden Kredit zur Verfügung zu stellen, jedoch müssten die Länder – allen voran Baden-Württemberg als Land des Unternehmenssitzes – die dafür nötige Bürgschaftserklärung leisten. „Wir sind hoffnungsvoll, dass es zu der Transfergesellschaft kommt, unter Dach und Fach ist die Angelegenheit jedoch noch nicht“, sagte der Regierungsvertreter.
Bund und Länder schöben sich gegenseitig die Verantwortung zu, konstatierte daraufhin die Fraktion Die Linke. Sie wollte wissen, wie es weitergehen wird, sollten sich die Länder einer Bürgschaft verweigern. Die Abgeordneten kritisierten zudem die sechsmonatige Laufzeit der Transfergesellschaft. Auch bei der Grünen-Fraktion stieß dieser Punkt auf Kritik. „Wir brauchen eine Transfergesellschaft für zwölf Monate“, betonte sie. Zudem sei es nötig, die Mitarbeiter nicht nur für den Einzelhandel zu qualifizieren, sondern wenn nötig auch umzuqualifizieren.
Die SPD-Fraktion äußerte sich irritiert, dass die Länder die Haftung für den Kredit übernehmen sollten. Bei der KfW würden diese vom Bund übernommen, hieß es. Gleichzeitig vermutete die Fraktion Spannungen innerhalb der Koalition. Die Union wolle helfen, doch das Wirtschaftsministerium unter Philipp Rösler (FDP) ziehe nicht mit, mutmaßte sie.
Dem widersprachen die Koalitionsfraktionen. „Die Bundesregierung streckt sich, so weit es geht“, hieß es von Seiten der CDU/CSU-Fraktion. Wenn die KfW einen Kredit von 70 Millionen Euro zur Verfügung stelle, dann sei das Bundesgeld „in erheblicher Höhe“. Die Länder hätten dagegen jahrelang von den Steuern des Unternehmens profitiert, man könne sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Zudem würden sie nicht erst bei Schlecker sondern allgemein beim Aufbau von Transfergesellschaften in die Pflicht genommen, ergänzte die FDP-Fraktion. Zugleich wies sie darauf hin, dass es ein Zeichen für eine erfolgreiche soziale Marktwirtschaft sei, wenn ein Unternehmen wie Schlecker, das „jahrelang auf die Ausbeutung seiner Mitarbeiter gesetzt hat“, insolvent ginge. Gleichsam könnten sie Beschäftigten nichts dafür, deswegen müssten sie unterstützt werden, etwa durch das bereits angelaufene Engagement der Bundesagentur für Arbeit.
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