Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Änderungen am Gesetzentwurf zur Solarförderung geplant
Das Marktintegrationsmodell war einer der Punkte, der von den Experten besonders kritisch hinterfragt wurde. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber in Zukunft nicht mehr 100 Prozent, sondern nur noch zwischen 85 und 90 Prozent des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen dürfen. Zwar sei das Ziel begrüßenswert, sagte Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die gegenwärtige Ausgestaltung sei jedoch „optimierbar“. Diese Regelung würde einen großen Abwicklungsaufwand erfordern. Daher schlug sie für ihren Verband vor, anstelle einer prozentualen Absenkung die Photovoltaik-Vergütung von zwölf auf acht Monate zu begrenzen.
Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband erinnerte daran, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel das Versprechen abgegeben habe, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht weiter steigen dürfe. Das von der Regierung angestrebte Maßnahmenpaket bezeichnete er daher „übereinstimmend als durchaus tragbar“. Hinsichtlich der Probleme der Netzparität, der sogenannten 50,2 Hertz-Problematik, sprach er sich dafür aus, dass die dafür nötigen Nachrüstungen von den Betreibern der Anlagen finanziert werden sollten.
Hubert Aulich von der Firma PV Crystalox Solar, einem Unternehmen das vor allem Siliziumscheiben produziert, äußerte die Befürchtung, dass „die Erfolgsgeschichte der Photovoltaik gestoppt werden könnte“. Er betonte, dass gerade für die Industrie eine Verlässlichkeit hinsichtlich des gesetzlichen Rahmens absolut notwendig sei und kritisierte, dass das Gesetz einen mangelnden Vertrauensschutz zur Folge habe. „Wir haben uns auf den atmenden Deckel verlassen“, sagte er. Martin Zembsch, Geschäftsführer der Belectrich Solarkraftwerke, forderte ebenfalls bessere Planungs- und Investitionssicherheit. Die vorgesehene Übergangsfrist für Freiflächen bis 30. Juni sei „nicht akzeptabel“, sagte Zembsch. Aufgrund bestehender Fristen und Verordnungen des Baurechts seien die Übergangsfristen nicht realistisch: „Selbst wenn Sie die Heinzelmännchen dazu nehmen, schaffen Sie das nicht“, sagte er.
Auch Karl-Heinz Remmers vom Unternehmen Solarpraxis, kritisierte das Marktintegrationsmodell und die bislang vorgesehene Verordnungsermächtigung. Er forderte zudem, dass zwischen den einzelnen Anlagetypen mehr differenziert werden müsse. Er forderte, „aufzuhören, das Erreichte kaputt zu reden“, und regte ebenfalls eine Reihe von Nachbesserungen an dem Gesetz an. Remmers warnte zudem, dass die Vergütungsabsenkung zu einer Kreditklemme bei Investoren führen könne, da die Banken nur noch das finanzieren würden, was auch sicher vergütet würde. Philippe Welter von Photon Europe betonte, dass im Bereich der Photovoltaik „ in den letzten Wochen viel Porzellan zerschlagen worden“ sei. Er kritisierte, dass in dem Gesetzentwurf der Transformationsgedanke fehle. Er äußerte sich dennoch optimistisch über die Zukunft der Photovoltaik. Sie habe in der Vergangenheit „die stärksten Lernkurven“ durchlaufen. Daher prognostizierte er: „Noch in diesem Jahrzehnt wird die Photovoltaik die billigste Energiequelle werden – billiger als Kohle und Gas.“
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