Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2012 > Sachverständige: Sicherheitsbehörden "behutsam reformieren"
Die Professoren Hans-Jürgen Lange und Heinrich Amadeus Wolff warnten vor einer Aushöhlung des Trennungsgebots von Polizei und Nachrichtendiensten, „das die Freiheitsrechte des einzelnen gewährleisten soll“ (Wolff). Zudem seien große Behörden ineffizienter, so Lange. Die Wissenschaftler traten jedoch unter anderem dafür ein, die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes zu verbessern, den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsinstanzen zu intensivieren und gesetzlich präziser zu steuern, den Datenschutz bei behördlichen Informationssammlungen aufzuwerten oder die Ausbildung der Mitarbeiter der Geheimdienste verstärkt an deren spezifischen Belangen auszurichten. Mit Unterstützung seiner Kollegen warb Professor Christoph Gusy für eine schlagkräftigere parlamentarische Kontrolle der Sicherheitsbehörden, etwa durch Geheimdienstbeauftragte, die von den Abgeordneten berufen werden.
Die Anhörung zum Aufbau und zum Funktionieren der Sicherheitsarchitektur soll dem Ausschuss helfen, Pannen und Fehler bei den Ermittlungen zu der dem NSU zugerechneten Mordserie zu verstehen und einzuordnen. Diese Versäumnisse hatten dazu geführt, dass die Taten jahrelang unaufgeklärt blieben und die NSU-Zelle abtauchen konnte. Der Bielefelder Staatsrechtler Gusy sprach von „gravierenden Mängeln“, wobei noch offen sei, ob diese „in Fehlern vor Ort oder im Sicherheitssystem als Ganzem“ wurzeln.
Laut dem Politologen Lange (Universität Witten/Herdecke) existieren in Deutschland 59 verschiedene Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes. Angesichts der unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die einzelnen Instanzen und „weitmaschiger Gesetze“, so Gusy, nähmen Überschneidungen, Mehrfachzuständigkeiten, Schwierigkeiten bei der Datenverarbeitung und Abstimmungsprobleme zu. Es könne unklar sein, wem welche Verdachtsfälle zugeordnet werden müssten. Staatsrechtler Wolff meinte, die Gefahr eines Gegeneinanders zwischen Länderbehörden wachse, wenn diese differierenden Einsatzplänen und unterschiedlichen politischen Leitlinien unterlägen. Nicht auszuschließen sei auch, so der an der Viadrina-Uni in Frankfurt/Oder tätige Wissenschaftler, dass sich Behörden gegenseitig überwachten.
Lange sprach sich dagegen aus, wegen der dem NSU zugerechneten Mordserie die Sicherheitsarchitektur an sich in Frage zu stellen. Er zeigte sich „sehr skeptisch“ gegenüber Forderungen nach einer Zentralisierung, die nicht zu mehr Effizienz führe sowie dem Föderalismus und dem verfassungsrechtlichen Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten widerspreche. Zu der häufig verlangten Verringerung der Zahl der 16 Landesämter für Verfassungsschutz warf der Politologe die Frage auf, wie die parlamentarische Aufsicht über solche länderübergreifenden Einrichtungen funktionieren solle.
Wolff plädierte dafür, Reformen „behutsam anzugehen“. So müsse die Kooperation an den Schnittstellen zwischen den Sicherheitsbehörden intensiviert werden. Als „sehr verbesserungswürdig“ bezeichnete Lange den Informationsaustausch. Innerhalb des Verfassungsschutzes müsse die Führung von V-Leuten transparenter werden, bislang laufe das oft „sehr isoliert“ ab. Ratsam wäre es, die Berichtspflicht der Landesämter gegenüber der Bundesbehörde auszuweiten. Der Politikwissenschaftler kritisierte die im Zusammenspiel von Politik und Medien beförderten „Konjunkturen“ in der Sicherheitspolitik: Die Behörden würden einseitig ausgerichtet, je nachdem ob aktuell gerade die organisierte Kriminalität, islamistischer Terror oder jetzt der Rechtsextremismus im Vordergrund stünden. Nötig sei eine langfristige Konstanz in der Arbeit.
Aus Sicht von Gusy illustrieren Klagen der Polizei, der Geheimdienst liefere zu wenig Informationen, Interessenkonflikte im Alltag. Unterrichte der Verfassungsschutz die Polizei über strafrechtlich relevante Vorgänge, so drohten Informationsquellen zu versiegen. Der Staatsrechtler sprach sich jedoch dafür aus, beim Verdacht auf schwere Straftaten wie im Fall des NSU Meldepflichten für die Nachrichtendienste rechtlich klarer zu regeln.
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