Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2012 > Begleitgesetz zur Bundeswehrreform eingebracht
Um den Personalabbau möglichst schnell und sozialverträglich zu gestalten, sollen für Berufssoldaten und Beamte andere Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Dienst gesucht werden. In den Fällen, in denen die neue Verwendung mit einer verringerten Besoldung verbunden ist, solchen Ausgleichzahlungen geleistet werden. Zudem soll mit dem Gesetz für Berufssoldaten und Beamte eine nach Altersklassen abgestufte Regelung zur Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand eingeführt werden. Zudem sollen Ausgleichzahlungen geleistet werden an jene Berufssoldaten, deren Dienstverhältnis in das eines Zeitsoldaten umgewandelt wird. Um jüngere Zeitsoldaten für die Truppe zu gewinnen, will der Bund zudem eine Verpflichtungsprämie zahlen.
Um die Vereinbarkeit von Dienst und Familien zu verbessern, sollen zukünftig zusätzlich anfallende Kosten für Kinderbetreuung in Zeiten von Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Soldateneltern erstattet werden. Verbesserungen sind auch im Bereich der Berufsförderung von Zeitsoldaten geplant. Deshalb sollen die Berufsförderungsansprüche auf kürzere Dienstverhältnisse ausgeweitet werden. So soll ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren ein Anspruch auf Berufsförderung von einem Jahr verankert werden.
Für den personellen Umbau der Streitkräfte und die weiteren reformbegleitenden Hilfen und Initiativen veranschlagt die Bundesregierung für das laufende Haushaltsjahr Kosten von rund 75 Millionen Euro. Nach den derzeitigen Prognosen sollen diese Kosten im Jahr 2013 auf 109,7 Millionen Euro, im Jahr 2014 auf 171,8 Millionen Euro, im Jahr 2015 auf 219,6 Millionen Euro, im Jahr 2016 auf 262,7 Millionen Euro und im Jahr 2017 schließlich auf 303,4 Millionen Euro steigen. Ab dem Jahr 2018 rechnet die Regierung dann erstmals mit geringeren Kosten von 183,7 Millionen Euro, da dann die ersten personalrechtlichen Maßnahmen auslaufen sollen.
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