Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2012 > Verbände bezweifeln zügigen Personalabbau durch die Bundeswehrreform
Ähnliche Kritik äußerte der VBB-Vorsitzende Wolfram Kamm. Die Festlegung der Vorruhestandsregelung für Beamte auf das 60. Lebensjahr sei nicht zielführend. Er plädierte dafür, die Grenze auf das 55. Lebensjahr zu senken. Ebenso falsch sei es, die Zahl der Beamten, die in den Genuss einer Vorruhestandsregelung kämen, auf 1.050 zu beschränken. Wie Kirsch übte auch Kamm Kritik an der mangelnden Übertragung von Versorgungsansprüchen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft. Der angestrebte Abbau des zivilen Personals auf 55.000 Haushaltsstellen in der Wehrverwaltung werde mit diesem Gesetzentwurf nicht gelingen. Kirsch und Kamm bemängelten übereinstimmend, dass bislang nur die personellen Obergrenzen für das militärische und zivile Personal durch die Bundesregierung benannt worden seien. Die Feinplanung liege noch immer nicht vor. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zweifelt am angestrebten Erfolg beim Personalabbau. Ruhestandsregelungen seien der falsche Weg, sagte Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp. Die Regierung solle lieber mehr Geld zu Verfügung stellen, um den Personalabbau zu beschleunigen.
Gute Chancen für ehemalige Soldaten am Arbeitsmarkt – ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst – sieht Karsten Bunk von der Arbeitsagentur für Arbeit. Der demografische Wandel sorge in den kommenden Jahren für einen steigenden Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt. Vor allem in den Bereichen Logistik, Lagerverwaltung oder im Gesundheitswesen herrsche schon jetzt ein großer Bedarf.
Unterschiedlicher fielen die Bewertungen des Gesetzentwurfes aus juristischer Sicht aus. Während der Hochschulprofessor Jörn Ipsen von der Universität Osnabrück prinzipiell keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Entwurf vorbrachte, sah dies sein Kollege Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder etwas skeptischer. Wenn Soldaten zukünftig verstärkt in den zivilen Bereichen der Verwaltung eingesetzt werden sollten, dann laufe dies der durch Artikel 87a und Artikel 87b Grundgesetz vorgegebenen Zweiteilung des zivilen und militärischen Personals zuwider. Dieser Ansicht widersprach Ipsen. Auch schon jetzt würden Soldaten in der zivilen Verwaltung eingesetzt.
Merith Niehuss, Präsidentin der Bundeswehr-Universität München, mahnte an, dass die Truppe in Zukunft deutlich familiengerechter zu gestalten sei. Vor allem müssten verstärkt Möglichkeiten geboten werden, dass Soldaten ihre Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr am Arbeitsplatz betreuen können. Dies sei vor allem notwendig, um junge Frauen für einen Dienst in der Truppe zu motivieren. Auch im Bereich der Weiterbildung und Berufsbildung für Soldaten forderte sie Nachbesserungen. Sie lobte zugleich aber die Verbesserungen für Zeitsoldaten mir kürzeren Verpflichtungszeiten.
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